Verfügbarkeitserklärung

Erklärung zur Zugänglichkeit der Website „wirtualnedziedzictwo.pl“

Die Stiftung für die Virtualisierung des nationalen Kulturerbes verpflichtet sich, die Zugänglichkeit der Website virtualnedziedzictwo.pl in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Die Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website „wirtualnedziedzictwo.pl“.

Datum der Veröffentlichung der Website: 2022-10-30
Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 2022-10-30

Status in Bezug auf die Einhaltung des Gesetzes

Die Website entspricht dem Gesetz über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Einrichtungen.

Vorbereitung der Zugänglichkeitserklärung

Die Erklärung wurde am erstellt: 2022-10-30
Die Erklärung wurde zuletzt am überprüft und aktualisiert: 2022-10-30
Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer von der Europäischen Kommission durchgeführten Umfrage erstellt: Stiftung für die Virtualisierung des nationalen Kulturerbes, ul. Krótka 4, 66-400 Gorzów Wielkopolski, Polen, E-Mail: pb@wirtualnedziedzictwo.pl, Tel. +48 664 966 996.

Rückmeldungen und Kontaktinformationen

Zuständig für die Bearbeitung von Kommentaren und Anträgen: Adam Broniewski
E-Mail: dostepnosc@wirtualnedziedzictwo.pl
Telefon: +48 513 560 521

Jeder hat das Recht dazu:

  • Anmerkungen zur Zugänglichkeit der digitalen Website oder eines ihrer Elemente machen,
  • einen Antrag auf digitale Zugänglichkeit der Website oder eines ihrer Elemente stellen,
  • verlangen, dass die unzugänglichen Informationen in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • die Kontaktdaten der Person, die den Antrag stellt,
  • eine Angabe der Seite oder des Elements der Seite, auf die sich die Anfrage bezieht,
  • die Angabe der geeigneten Form, in der die Informationen zur Verfügung gestellt werden können, wenn der Antrag darauf abzielt, dass die nicht zugänglichen Informationen in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag sollte umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, bearbeitet werden. Ist es nicht möglich, innerhalb dieses Zeitraums die Zugänglichkeit zu gewährleisten oder den Zugang in einer alternativen Form zu ermöglichen, sollte dies spätestens innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Mitteilung geschehen.

Beschwerden und Einsprüche

Beschwerden über die Nichteinhaltung dieser Fristen und über die Ablehnung eines Antrags können per Post oder per E-Mail an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden:

Aufsichtsorgan: Ministerium für Kultur und Nationales Erbe
Adresse: ul. Krakowskie Przedmieście 15/17, 00-071 Warschau, Polen
E-Mail: esp@kultura.gov.pl
Tel. +48 (22) 421 01 00

Beschwerden können auch an den Ombudsmann gerichtet werden